AGB
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Luisa Mähringer.
1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.
1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Luisa Mähringer oder Dritten abzugeben sind, die Textform.
1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Luisa Mähringer ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Luisa Mähringer den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.
1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.
2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Luisa Mähringer vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Luisa Mähringer durch einen Kunden kann beispielsweise ein Paar-Fotoshooting sein, ein Familien- oder Newborn-Fotoshooting, ein Verlobungs-Fotoshooting, oder eine Hochzeitsreportage.
3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion
3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Luisa Mähringer zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Luisa Mähringer einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich und mit dem Kunden vereinbart ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten oder Second Shooter) mit hinzuzuziehen, ist Luisa Mähringer berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Luisa Mähringer und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Luisa Mähringer ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.
4 Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist
4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG. Urheber ist die Fotografin. Der Kunde erwirbt an den Bildern ein Nutzungsrecht, welches nach Vollständiger Bezahlung der Bilder von der Fotografin übertragen wird.
4.2 Die Fotografin wählt aus den entstandenen Bildern diejenigen aus, die dem Kunden übergeben werden.
4.3 Eine Reklamation ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder geltend zu machen.
4.4 Eine Reklamation welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Nach erfolgtem Download können digitale Bild-Dateien, die durch Luisa Mähringer zur Verfügung gestellt wurden, nicht mehr reklamiert werden.
5 Übergabe von Dokumenten
5.1 Luisa Mähringer behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.
5.2 Luisa Mähringer ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Luisa Mähringer vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.
5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Luisa Mähringer, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
6 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen
6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail von Luisa Mähringer erhalten hat, hält sich Luisa Mähringer diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.
6.2 Für die Reservierung einer Hochzeitsreportage wird eine Reservierungsgebühr in Höhe von 30% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss an die Bestätigungs-E-Mail von Luisa Mähringer. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages von der Schlussrechnung abgezogen. Die Reservierungsgebühr verbleibt auch nach einer Stornierung bei der Fotografin. Die Reservierungsgebühr ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
6.3 Die Stornierung des Auftrags ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne zusätzliche Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
6.4 Bei einer Stornierung bis 20 Tage vor vereinbartem Termin werden, zusätzlich zur Reservierungsgebühr, weitere 20% des vereinbarten Gesamtbetrags fällig.
6.5 Bei einer Stornierung bis 14 Tage oder kürzer vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. Die Reservierungsgebühr wird angerechnet.
6.6 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb eines Kalenderjahres ein Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren anteilig zu 50% darauf angerechnet.
6.7 Wird der Auftrag durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, am Tag der Aufnahme abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.
7 Absage durch Luisa Mähringer - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
7.1 Kann Luisa Mähringer aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, höherer Gewalt, Unfall, Krankheit oder Tod den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
7.2. Muss ein Auftrag durch die Fotografin abgesagt werden, erstattet Luisa Mähringer schnellstmöglich bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.3 Luisa Mähringer wird sich bemühen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, einen Ersatzfotografen zu suchen und diesen dem Kunden vorschlagen. Der Kunde ist nicht verpflichtet den vorgeschlagenen Ersatz anzunehmen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen, sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Luisa Mähringer nicht.
7.4 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Luisa Mähringer darauf hin, dass der Kunde (z.B. Hochzeitspaar, Veranstalter) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert wird.
8.2 Sind anwesende Personen nicht damit einverstanden fotografiert zu werden, hat der Kunde Luisa Mähringer darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern nicht zu sehen sind.
8.3 Unterlässt der Kunde die zuvor beschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/oder der Luisa Mähringer gegenüber, stellt der Kunde damit Luisa Mähringer von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert werden darf.
Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahme an der Lokalität, hat der Kunde dennoch das vereinbarte Honorar der Fotografin zu tragen.
8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen oder Videografen anwesend sind. Sollten andere Fotografen oder Videografen die Aufnahme von Luisa Mähringer stören oder behindern und Motive somit nicht festgehalten werden können, ist dies nicht die Schuld der Fotografin.
9 Allgemeine Hinweise für Fotoshootings bei Luisa Mähringer
Als Kunde von Luisa Mähringer bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:
9.1 Sie sollten spätestens 5 Min. vor dem vereinbarten Termin an der Location erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Luisa Mähringer, davon im Einzelfall abzuweichen.
9.2 Luisa Mähringer übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände, deren Beschädigung oder Verlust.
9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.
9.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
9.5 Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Luisa Mähringer übernimmt hierfür keine Haftung.
10 Bearbeitung der angefertigten Bilder
10.1 Die Bilder werden durch Luisa Mähringer bearbeitet. Es erfolgt eine Optimierung hinsichtlich Belichtung, Farbe, Kontrast und Beschnitt im Stil der Fotografin, der dem Kunden bekannt ist. Eine umfangreiche Beauty-Retusche stellt einen hohen Aufwand dar, welcher grundsätzlich nicht im Preis enthalten ist und den der Kunde gesondert beauftragen und vergüten muss.
10.2 Der Kunde hat nach Zusendung der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. der Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Luisa Mähringer entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook oder Instagramseite der Fotografin entsprechend einen Eindruck verschaffen.
10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (E-Mail ist ausreichend) Luisa Mähringer etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.
11 Gutscheine
11.1 Der Kunde kann bei Luisa Mähringer Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Luisa Mähringer. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre begrenzt.
12 Nutzungsrechte und Urheberrecht
12.1 Luisa Mähringer steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Fotoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
12.2 Fotoaufnahmen werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und im Familien und Bekanntenkreis weiterzugeben.
12.3 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
12.4 Ebenso ist eine Verwendung der Bilder in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
12.5 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern oder auf einem Unternehmensaccount in Sozialen Netzwerken, muss diese gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
12.6 Luisa Mähringer räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Luisa Mähringer erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
12.7 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht ist Luisa Mähringer zu informieren. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.
12.8 Eine Bereitstellung der Original-Dateien (RAW-Dateien) von den Lichtbildern zur eigenen Bearbeitung ist grunsätzlich nicht möglich.
12.9 Bei Luisa Mähringer verbleibt das Eigentum an den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
12.10 Auf Anfrage durch Luisa Mähringer ist der Kunde verpflichtet, Luisa Mähringer Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Luisa Mähringer als Urheber benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild bzw. in der Bildunterschrift zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Luisa Mähringer.
13 Kundenbilder, die nicht von Luisa Mähringer erstellt wurden
13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Luisa Mähringer ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt jedoch beim Kunden.
13.2 Der Kunde erklärt bei Übersendung der Bilder der Urheber oder mindestens zur Weitergabe der Bilder berechtigt zu sein. Sollte der Kunde nicht der Urheber sein, haftet der Kunde der Fotografin gegenüber, dass er die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen darf. Insoweit stellt der Kunde Luisa Mähringer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
13.3 Luisa Mähringer ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Luisa Mähringer verstoßen (z.B. keine Nacktfotos). In diesem Fall ist Luisa Mähringer berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Luisa Mähringer besteht nicht.
13.4 Eine Haftung von Luisa Mähringer für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder und Daten ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Luisa Mähringer von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
13.5 Sind Leistungen von Luisa Mähringer teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Luisa Mähringer auf Vergütung unberührt.
13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Luisa Mähringer überlässt (z.B. Druck) wird Luisa Mähringer diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.
14. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt
14.1 Für Luisa Mähringer vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Luisa Mähringer bemüht sich, die Bilder innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Luisa Mähringer setzt voraus, dass Luisa Mähringer sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Luisa Mähringer nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.
15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren
15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Luisa Mähringer genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils inklusiver der gesetzlichen Umsatzsteuer.
15.2 Falls kein Honorar explizit vereinbart wurde, gelten die üblichen Honorare, welche auf der Website der Fotografin einsehbar sind.
15.3 Weitere Kosten wie z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Overtime, Material- und Laborkosten sind, sofern nicht anderweitig vereinbart, nicht in dem Honorar enthalten und müssen vom Kunden getragen werden.
Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
- Anreisekosten i.H.v. 0,50 € / pro angefangenen Kilometer
- Overtime in Höhe des vereinbarten Stundensatzes
- Übernachtungskosten
15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Luisa Mähringer ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
15.5 Soweit der Kunde Leistungen von Luisa Mähringer in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Luisa Mähringer gewährt.
16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt
16.1 Luisa Mähringer ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 30% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Luisa Mähringer berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
16.2 Die Rechnungsstellung durch Luisa Mähringer erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.
16.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Luisa Mähringer sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
16.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Luisa Mähringer, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.
17 Übertragung des Vertrages
17.1 Luisa Mähringer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer oder Second Shooter hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Luisa Mähringer für die Leistungen bleibt unberührt.
18 Vertraulichkeit
Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses
zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen
Partei Dritten gegenüber verwenden.
19 Haftung von Luisa Mähringer und Verjährung
19.1 Luisa Mähringer haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
19.2 Im Übrigen ist die Haftung von Luisa Mähringer auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5-fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Luisa Mähringer kann sich der Kunde davon ein Bild machen. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Luisa Mähringer. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
19.4 Luisa Mähringer haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.
19.5 Luisa Mähringer haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Luisa Mähringer erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
19.6 Wird Luisa Mähringer von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Luisa Mähringer von der Haftung frei und erstattet Luisa Mähringer sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Luisa Mähringer bleibt hiervon unberührt.
19.7 Für Schäden an Luisa Mähringer durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Luisa Mähringer auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Luisa Mähringer nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
19.8 Luisa Mähringer haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Luisa Mähringer liegen.
19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Luisa Mähringer verjähren – außer bei Vorsatz – nacheinem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Luisa Mähringer verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Luisa Mähringer sowieDritten, die durch Luisa Mähringer eingeschaltet wurden.
20 Aufbewahrung der Negative und Rohdaten und Haftung für Bilderqualität
20.1 Die Fotografin darf die Negative und Rohdaten bis zu 3 Jahren aufbewahren. Im Anschluss daran ist sie verpflichtet, diese unwiderruflich zu löschen.
20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von gedrucktem Material haftet Luisa Mähringer nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.
21 Schadensersatz und Vertragsstrafe
21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Luisa Mähringer zu zahlen.
21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Luisa Mähringer) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.
22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2 Luisa Mähringer nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3 Erfüllungsort ist Kronach. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Kronach.
22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übe nommenen UNKaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
Hinweis: Software zum Kundenmanagement
Ich nutze zur Erbringung meiner Leistung gegenüber meinen Kunden den Dienst https://app.kreativ.management. Dieser bietet mir insbesondere die Möglichkeit Stammdaten der von mir betreuten Kunden/Brautpaare anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben-/To-Do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation zwischen mir und meinen Kunden sowie die Möglichkeit direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen für die Leistungen des Users zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ich einen Nutzungsvertrag sowie einen – datenschutzrechtlich notwendigen – Auftragsverarbeitungsvertrag habe.
Stand: Januar 2022
Ende des Abschnittes zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)